Die acht klösterlichen Grundsätze

Diese als Übungsgebote verstandenen Regeln bilden die ethische Grundlage im Zusammenleben der klösterlichen Ge­mein­schaft und in deren Beziehung zur weiteren Umwelt. 

1. Friedfertigkeit: 
Nicht absichtlich lebende Wesen verletzen oder töten.

2. Vertrauenswürdigkeit:
Nicht nehmen, was nicht gegeben wurde.

3: Enthaltsamkeit:      
Verzicht auf jegliche sexuelle Aktivität.

4: Wahrhaftigkeit und Rechte Rede:
Nicht lügen; sich verletztender oder böswilliger Rede und leeren Ge­schwätzes ent­halten.

5: Geistesklarheit:
Keinen Alkohol, keine Drogen und keine das Bewusstsein trübenden Substanzen zu sich nehmen.

6: Genügsamkeit:
Nach 12 Uhr Mittag nicht mehr essen (Sommerzeit ab 13.00).

7: Sinnenzügelung:
Auf zerstreuende Unterhaltung, Tanzen, Singen, Musik oder Spiele ver­zich­ten; aufdringliche persönliche Aufmachung und unange­messene Kleidung mei­den.

8: Mässigung:
Verzicht auf übermässigen Schlaf.

 
  
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